Ostern: Brandschutztipps für Lager- und Osterfeuer


 

Im Raum Feldbach  sowie in den meisten Gemeinden in der Steiermark dürfen Brauchtumsfeuer ausschließlich an den folgenden Tagen entzündet werden:

 

  • am Karsamst
  • zur Sommersonnenwende und
  • am Samstag nach der Sommersonnenwende

Bei zu hoher Ozonbelastung kann auch an diesen Tagen ein Verbot erlassen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie aus den Medien.

Überprüfen Sie die Gegebenheiten um das Osterfeuer und berücksichtigen Sie folgende Tipps:

  • Ihr Brauchtums-/Lagerfeuer sollte nicht in der Nähe von weiteren brennbaren Materialien - wie Bäumen oder Sträuchern - aufgebaut sein.
  • Sie sollten jederzeit einen Eimer mit Wasser oder eine Schaufel für Erde griffbereit haben.
  • Es dürfen nur pflanzliche Materialen im trockenen Zustand verbrannt werden.
  • Beobachten Sie das Feuer und führen Sie auch nach dem Löschen Kontrollen durch.
  • Bei großer Trockenheit und Wind ist das Anzünden eines Feuers nicht erlaubt.
  • Geben Sie versteckten Tieren eine Fluchtmöglichkeit, indem Sie das brennbare Material vor dem Entzünden noch einmal umschichten.
Sollte Ihr Osterfeuer dennoch außer Kontrolle geraten,
verständigen Sie umgehend die Feuerwehr unter dem Notruf 122.